Prinzip der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Forderung nach einem konsequenten Schutz
der Natur steht die notwendige Entwicklung von Baugebieten, Gewerbeflächen, von Rohstoffabbau und erforderliche Infrastruktur gegenüber. Um diese Eingriffe möglichst schonend vorzunehmen, hat der Gesetzgeber unterschiedliche Eingriff- Ausgleichsregelungen vorgeschrieben, deren Grundlage in der Regel Gutachten und Planungen sind. Dabei geht es in unserer Vermittlungs-Tätigkeit um die Suche nach möglichen Alternativen für den beabsichtigten Eingriff – wenn dieser nicht vermeidbar ist – an anderer Stelle einen angemessenen Ausgleich durch ökologische Aufwertungen bestehender Flächen von Lebensraum für Flora und Fauna zu beschaffen.
Als Vermittlungsbüro bieten wir Ihnen im Sauerland – NRW:
Aus behördlich anerkannten Flächenpool für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen:
u. a. im Regierungsbezirk Arnsberg z. B.
365.500 m² (36,55 ha) landwirtschaftliche Flächen
+
514.000 m² (51,40 ha) Wald + Forstflächen
umgerechnet in Bewertung / Optimierungsgrad dieser Flächen ergeben sich
1,66 Mio. Optimierungspunkte
Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen werden möglichst
am Ort des Eingriffs oder in räumlicher Nähe durchgeführt. Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
Ersatzmaßnahmen
Ersatzmaßnahmen stellen die verlorengegangenen Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes im betroffenen Raum (nicht am Ort des Eingriffs) in ähnlicher Art und Weise wieder her.
Kompensationsmaßnahmen
Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, dies können sowohl Ausgleichsmaßnahmen wie auch Ersatzmaßnahmen sein.
Maßnahmen
Hinzuweisen ist darauf, das durch eine Maßnahme mehrere Beeinträchtigungen gleichzeitig kompensiert werden können (Multifunktionaler Ausgleich). Durch die Pflanzung einer Feldhecke können z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Gliederung der Landschaft, Steigerung der visuellen Vielfalt), der Lebensräume für Flora und Fauna (Brut- und Nahrungshabitate, Biotopverbund), sowie des Bodens (Intensivierung des Bodenlebens, Aufwertung vorhandener Böden) ausgeglichen werden.
Flächenpool
Flächenpoollösungen sind „moderne Konzepte“ des Naturschutzes.
Ausgangspunkt für Flächenpoolmodelle ist die oft die unbefriedigende Situation bei der Bereitstellung von Flächen für Ersatzmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Durch eine zeitaufwendige, meist unkoordinierte Suche nach solchen Flächen, die sowohl geeignet als auch verfügbar sein müssen, kommt es zu einer beträchtlichen Verzögerung bei der Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Zur Vermeidung weiteren Zeitverzugs werden dann allerdings oft konzeptionslos und in Lage und Ausprägung mehr oder weniger zufällig und isoliert liegende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeflächen, deren Wirksamkeit für den Natur- und Landschaftshaushalt hinterfragt werden kann, festgelegt.
Flächenpools bieten dagegen weitreichende Möglichkeiten für vorausschauendes, umweltbewusstes Flächenmanagement. Im Sinne einer vorsorgenden Naturschutzpolitik sollen Flächenpools, die für konkrete Flächen geeigneten Kompensationsmaßnahmen vorschlagen und die Verfügbarkeit dieser Flächen und damit die Realisierbarkeit der Maßnahmen durch entsprechende Vorverhandlungen absichern. Poolmodelle sind damit auch immer Ausdruck des Kooperationsprinzips.
Neu ist darüber hinaus die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Kompensation:
- Der Zeitpunkt der Realisierung kann vor dem Eingriff liegen.
- Räumlich können Eingriff und Ersatzmaßnahmen voneinander entfernt sein.